Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auf den Online-Marktplätzen von Amazon, MediamarktSaturn und Netto Verstöße gegen die Informationspflicht bei Photovoltaik-Balkonanlagen entdeckt – und hat daher nun Klage gegen die Händler und Marktplatz-Betreiber eingereicht. Kern der Klage ist der fehlende Hinweis, dass der Anschluss von Stecker-Solar-Geräte mit einer Ausgangsleistung von mehr als 800 Watt sowie deren Anmeldung beim Netzbetreiber von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden muss.
„Anbieter von Stecker-Solar-Geräten mit einer Ausgangsleistung über 800 Watt müssen Verbraucher nach unserer Auffassung vor ihrer Kaufentscheidung über die Elektrofachkraft-Pflicht aufklären“, erklärt Holger Schneidewindt, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Zweck der Elektrofachkraft-Pflicht sei der Brand- und Gesundheitsschutz sowie der Schutz des Stromnetzes, der letztlich der Versorgungssicherheit dient.
Haftung auch als Plattformbetreiber
Die Klage richtet sich gegen Amazon Services Europe S.a.r.l (amazon.de), die MediamarktSaturn Plattform Services GmbH (mediamarkt.de, saturn.de) und die NeS GmbH (netto-online.de).
Während die NeS GmbH als Verkäuferin für Verstöße gegen die Informationspflicht haftet, haften die Betreiber von amazon.de, mediamarkt.de und saturn.de nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW als Plattformbetreiber. Sie bieten einen Markplatz, auf dem Dritte ihre Waren anbieten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW haften die Plattformbetreiber, die zuvor auf konkrete Verstöße hingewiesen wurden, für zukünftige kerngleiche Verstöße auf ihren Plattformen unmittelbar – das heißt, ohne dass ein klagebefugter Verband wie die Verbraucherzentrale zunächst erneut darauf hinweisen müsste.
Die Klagen sind vor dem Oberlandesgericht Bamberg (netto-online.de), dem Landgericht Frankfurt am Main (amazon.de) und dem Landgericht München (mediamarkt.de und saturn.de) anhängig.
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Wie kommt bitte diese Aussage der Verbraucherzentrale zustande?
Ich habe noch kein Gesetz gesehen, das eine elektrische Fachkraft für Steckersolargeräte verlangt und noch bei keinem Liferanten solch einen Hinweis gesehen.
Ich glaube, dass dieser Schuß in die falsche Richtung geht und zur maximalen Verwirrung führt.
Das ergibt sich aus der Anschlussnorm VDE-AR-N 4105, hier geht es ja anscheinend um Anlagen mit Wechselrichterleistung größer 800 VA.
beide vorgenannten Kommentare sind richtig.
„normale“ Steckersolargeräte brauchen keine Elektrofachkraft.
Aber bei den Klagen geht es um Angebote, die deutlich über den 800 W (WR-Leistung) liegen und daher von einer Elektrofachkraft anzuschließen sind.