Photovoltaik-Balkonanlagen: Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Online-Händler und Marktplatz-Betreiber

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auf den Online-Marktplätzen von Amazon, MediamarktSaturn und Netto Verstöße gegen die Informationspflicht bei Photovoltaik-Balkonanlagen entdeckt – und hat daher nun Klage gegen die Händler und Marktplatz-Betreiber eingereicht. Kern der Klage ist der fehlende Hinweis, dass der Anschluss von Stecker-Solar-Geräte mit einer Ausgangsleistung von mehr als 800 Watt sowie deren Anmeldung beim Netzbetreiber von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden muss.

„Anbieter von Stecker-Solar-Geräten mit einer Ausgangsleistung über 800 Watt müssen Verbraucher nach unserer Auffassung vor ihrer Kaufentscheidung über die Elektrofachkraft-Pflicht aufklären“, erklärt Holger Schneidewindt, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Zweck der Elektrofachkraft-Pflicht sei der Brand- und Gesundheitsschutz sowie der Schutz des Stromnetzes, der letztlich der Versorgungssicherheit dient.

Haftung auch als Plattformbetreiber

Die Klage richtet sich gegen Amazon Services Europe S.a.r.l (amazon.de), die MediamarktSaturn Plattform Services GmbH (mediamarkt.de, saturn.de) und die NeS GmbH (netto-online.de).

Während die NeS GmbH als Verkäuferin für Verstöße gegen die Informationspflicht haftet, haften die Betreiber von amazon.de, mediamarkt.de und saturn.de nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW als Plattformbetreiber. Sie bieten einen Markplatz, auf dem Dritte ihre Waren anbieten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW haften die Plattformbetreiber, die zuvor auf konkrete Verstöße hingewiesen wurden, für zukünftige kerngleiche Verstöße auf ihren Plattformen unmittelbar – das heißt, ohne dass ein klagebefugter Verband wie die Verbraucherzentrale zunächst erneut darauf hinweisen müsste.

Die Klagen sind vor dem Oberlandesgericht Bamberg (netto-online.de), dem Landgericht Frankfurt am Main (amazon.de) und dem Landgericht München (mediamarkt.de und saturn.de) anhängig.

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