Christian Laibacher, Geschäftsführer der Solar Fabrik*, legte zur Eröffnung seines Gerichtsverfahrens ein vollumfängliches Geständnis ab. Damit ersparte er sich einen zweiten Prozesstag und auch den Verbleib im Gefängnis. Das Urteil lautete am Ende zwei Jahre auf Bewährung, was der Verfahrensabsprache entspricht, wie die Staatsanwaltschaft Würzburg pv magazine bestätigte. Die Verteidigung von Laibacher hatte ein Jahr und zehn Monate, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert.
Die Richter ordneten zudem die Einziehung von knapp 1,2 Millionen Euro an. Dieses Vermögen Laibachers war im Zuge der Festnahme im Sommer beschlagnahmt worden und dient nun zur Begleichung der ermittelten Steuerschulden. Insgesamt ging es im Prozess um eine zweistellige Zahl an Steuerhinterziehungen mit einem Gesamtwert von 9,1 Millionen Euro. Wegen Fluchtgefahr wurde Laibacher bis zum Prozessbeginn in Untersuchungshaft genommen.
Die Rückzahlung der der Differenz von rund acht Millionen Euro ist nicht Teil des landgerichtlichen Urteils, sagte ein Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft. Der Zoll könne ihm dennoch einen Zahlungsbescheid schicken. „Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte daneben noch 45.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen“, erklärte der Sprecher weiter.
Laibacher hatte als Geschäftsführer der ESC Verwaltungs GmbH & Co. KG im Zeitraum von 2014 bis 2016 die damals geltenden Mindestimportpreise für chinesische Solarmodule in Europa umgegangen. Die Überwachung oblag den Hauptzollämtern. Nach einem Bericht der „Main Post“ hat er zwar auf dem Papier die geltenden Preise an die chinesischen Photovoltaik-Hersteller gezahlt, allerdings im Nachhinein dann Rückerstattungen erhalten. Für diese Rückzahlungen soll Laibacher demnach eine Scheinfirma in Abu Dhabi gegründet haben. Nach dem Zeitungsbericht gab Laibacher an, seine Taten aufrichtig zu bereuen, und begründete sie mit der damals schwierigen Marktlage der Photovoltaik-Branche.
*Anmerkung der Redaktion: Wir hatten zunächst fälschlicherweise berichtet, das Laibacher nicht mehr Geschäftsführer der Solar Fabrik ist. Dies trifft nicht zu.
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Eine Scheinfirma in AbuDhabi bedeutet schon ein hohes Maß an krimineller Energie. Eine Festnahme scheint mir trotzdem nicht gerechtfertigt gewesen zu sein. Damit hätte er sich bloß selbst bestraft, und das ohne Bewährung.
Als Begründung für die Selbstbereicherung die schwierige Lage der PV-Industrie anzuführen, ist sehr erhellend: Manche Leute scheinen völlig überhöhte Gewinne als ihr natürliches Recht anzusehen. Mit so jemandem macht man besser keine Geschäfte. Der hat auch keine Skrupel, jede Möglichkeit zum Betrug auszunutzen.
Die Festnahme wurde mit Fluchtgefahr von der Staatsanwaltschaft begründet.
Und das Geschäfts geht weiter in ein paar Wochen sagt keiner mehr was… solange es noch Leute gibt die sich auf das einlassen wird das Geld weiter rollen.
@Redaktion
Er ist noch Geschäftsführer, hier mal im HRB nachlesen und in NorthData sowie auf der eigenen Homepage.
Sein Vermögen ist reichlich wenn man die Immobilienwerte in den einzelnen Unternehmen noch mit sich anschaut sowie die Bilanzen aller unternehmen. Ich bin mir sicher hätte man gewollt wäre er wegen weiteren Angelegenheiten noch angeklagt worden, aber hier spielt mal wieder Geld die Welt!
Danke, ist geändert. Im Impressum von Solar Fabrik steht er noch…
Wir alle können froh sein, über ein derart mildes Urteil! Bestätigt es es doch erneut den Standort Deutschland als steuerfreundliches Unternehmerland. Was hätten wir wohl für einen Wirtschaftsabgang, wenn wir das auch noch nachschärfen würden? [Ironie aus]
Schade, dass wir wohl nie erfahren werden, ob es bei Steuerveruntreuung in Höhe von 9,1 Mio Euro und einer Rückzahlung von 1,2 Mio plus 45.000€ bleibt oder ob sich der Fiskus auch die restlichen 8 Mio€ zurückholen kann. Alles in allem ein sehr überschaubares Risiko für „Steuersparer“ und sicher kein Grund zukünftig sein Verhalten zu ändern. So langsam könnte ich auch auf den Geschmack kommen… [Ironie!]
Das Urteil ist ein absoluter Witz, das zeigt mal wieder Geld regiert die Welt.
Jeder der C. Laibacher kennt, weiß das er genau wusste, was er da gemacht hat
Das Urteil ist nicht nur ein Witz, sondern ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen Unternehmer und Bürger, die brav ihre Steuern bezahlen. Wie so oft, in der deutschen Gerichtsbarkeit wird mit zweierlei Maß geurteilt. Betrug ist anscheinend nicht gleich Betrug.