Nach dem Bekanntwerden des ersten Konzepts aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wie die Mehrerlöse der Kraftwerksbetreiber am Strommarkt abgeschöpft werden sollen, herrschte Aufruhr. Schnell kamen Gutachten heraus, die eine rechtliche Zulässigkeit der Abschöpfung in Frage stellte, zumal sie rückwirkend zum 1. März am Spotmarkt erfolgen sollte. Am Mittwoch nun trafen sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefs und verständigten sich auf bezüglich der Abschöpfung der Zufallsgewinne am Strommarkt auf die Eckpunkte.
Aus dem pv magazine vorliegenden Papier geht hervor, dass nun eine rückwirkende Abschöpfung zum 1. September 2022 geplant ist. „Spätestens ab diesem Datum konnten die Anlagenbetreiber nicht mehr darauf vertrauen, dass sie ihre Zufallsgewinne behalten können“, heißt es. Für die Ermittlung der Höhe soll am sogenannten Treppenansatz festgehalten werden. Dieser sieht technologiespezifische Erlösobergrenzen vor sowie Sicherheitszuschläge, um Anlagenbetreiber vor unbilliger Härte zu schützen. Nach diesem Modell sollen dann 90 Prozent der Zufallsgewinne abgeschöpft werden. Zehn Prozent verblieben beim Erzeuger, um Anreize für eine effizientes Marktverhalten zu erhalten, heißt es in der Bund-Länder-Einigung. Auch Terminmarktgeschäfte und Langfristverträge bei Erneuerbaren-Anlagen, also grüne PPAs, sollen einbezogen werden. Als abzuschöpfende Technologie im Treppenansatz enthalten sind demnach neben erneuerbaren Energien, Kernenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausnahmen seien für Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase geplant.
„Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt“, heißt es im Eckpunktepapier von Bund und Ländern. Dabei ist noch nicht einmal eine Laufzeit der Abschöpfung definiert, die nach den Ergebnissen eines Reviews der EU-Kommission festgelegt werden soll. Die Umsetzung der Maßnahmen soll „durch Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber mit nachgelagerter Kontrolle durch die Bundesnetzagentur“ erfolgen.
Der Zeitplan, auf den sich Bund und Länder verständigt haben, sieht vor, dass das Kabinett am 18. November einen Gesetzentwurf verabschieden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung im Bundestag ist für den 1. Dezember vorgesehen und der Bundesrat soll in seiner letzten Sitzung des Jahres am 16. Dezember dann das Gesetz verabschiede. Operativ solle die Abschöpfung schnellstmöglich vorbereitet werden und werde dann voraussichtlich ab März 2023 in Kraft gesetzt und erfolge rückwirkend zum 1. September.
Die Vorschläge sieht die Politik durch den EU-Rechtsrahmen gedeckt. Die geltende EU-Notfall-Strom-Verordnung sehe eine Abschöpfung zwingend ab 1. Dezember vor, allerdings stehe sie auch einem früheren Zeitpunkt nicht im Weg. Die EU hatte zudem 180 Euro pro Megawattstunde als Erlösobergrenze festgesetzt. Brüssel überlässt es jedoch den Mitgliedsstaaten auch technologiespezifische Erlösobergrenzen festzulegen, um die Zufallsgewinne adäquat abschöpfen zu können.
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Betrifft das auch PV Anlagen (ca. 230 kw/p) die von GbRs betrieben werden oder betrifft dies nur Energiekonzerne
Wer die Anlage betreibt ist dem Gesetzgeber egal. Sobald man in der Direktvermarkung ist (wovon bei der Größe auszugehen ist) ist man dabei.
Mit etwas Glück nimmt man noch Anlagen <1MW aus der Regelung heraus, die EU Verordnung würde das erlauben.
„Die Umsetzung der Maßnahmen soll „durch Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber mit nachgelagerter Kontrolle durch die Bundesnetzagentur“ erfolgen.“
Also gut, erstmal gar nix an die Raubritter zahlen und durchklagen.
Mal schauen, wie lange die BNetzA braucht um sämtliche Erzeuger in Deutschland zu mahnen.
Dafür gibt es ja zumindest das Marktstammdatenregister.
Wie definiert man ein „Zufallsgewinn“? Wenn die Regierung sehr eifrig Gas zu horrenden Preisen „auf Teufel komm raus“ im Sommer eingekauft hat, dann hat die Regierung dadurch die Marktpreise nach oben gezogen – auch für Strom. Dieser „Übergewinn“ soll jetzt von den Erzeugern der Regierung „erstattet“ werden.
Ein PV-Betreiber hat ja keinen Einfluss auf den Preis gehabt, der ihm vom EVU bezahlt wurde. Warum soll er etwas zurückzahlen?
Ich nenne das Willkür.
Die Regierung sollte die „Übergewinne“ der Covid-Masken-Dealer miteinbeziehen. Die Provisionen bitte nicht vergessen!
a) Steuer = Anteil des Staats an allen echten Gewinnen. Höher Gewinne = Höhere Steuern.
b) Übergewinnsteuer = Noch viel höher Steuern auf noch höhere Gewinne. Schwieriges, aber in Krisensituationen legitimes Instrument des Rechtsstaats. Laut FDP aber „der Tot der Marktwirtschaft“
c) Zufallsgewinn = Hat nur noch zufällig das Wort Gewinn im Namen. Praktisch ist es eine „Abschöpfung“ von 90% des Umsatzes oberhalb einer „Obergrenze“. Und falls man mit den anderen 10% zufällig noch Gewinn macht greift da der Staat auch nochmal mit a) Steuer zu. Also viele massiver als eine Übergewinnsteuer. Für die Einführung hat die daher FDP erstmal die Marktwirtschaft neu definiert, und Preis und Gewinn entkoppelt Zitat „Es geht da um den Preis pro Kilowattstunde, es geht da nicht um den Gewinn eines Unternehmens“
d) Höhere Kosten für Betrieb und Ausbau der Erneuerbaren = Stören in der Milchmädchenrechnung und werden ignoriert
e) Subvention = alles was der Staat (noch) nicht besteuert. Hochgradig ungerecht. Außer es ist ein Steinkohlekraftwerk.
Darin steht etwas vom „Spotmarkt“. Soweit ich weiß, wurden aber die meisten Erzeuger nach „Marktwert Solar“ abgerechnet und nicht nach Spotmarkt-Preis. Ob es dort zu Unterscheidungen kommt? Ich bin auch mal gespannt, wer dies überprüfen kann und will und wie viele Jahre dafür notwendig wären, d.h. wurde mein Strom vom Direktvermarkter wie und an wen verkauft.
Wir brauchen mehr Profis, Leute die Ahnung haben…
PS. Uniper hat ein paar Milliarden aus Termingeschäften (ich vermute mal, Gas im Sommer auf Termin zum Mega-Preis gekauft) schon mal „Wertberichtigt“, also abgeschrieben. Ob Uniper den „Zufallsverlust“ bei der Regierung einfordert?
Uniper hat nur seine Verträge erfüllt und wird jetzt vom Staat übernommen. Das ist so bei systemrelevanten Firmen.
Der Marktwert Solar ergibt sich ja aus dem Spotmarkt. Dieser ist ja quasi ein durchschnittswert für PV Erlöse am Spotmarkt.
Vielleicht um das hier auch einmal deutlich zu erwähnen:
Mit dem angestimmten EU Vorschlag und den 18 Cent hätte sich der Großteil der EE Industrie gut anfreunden können.
Aber ein deutscher Sonderweg mit deutlich geringerem Deckel und Rückwirkung führt berechtigterweise zu deutlichen Protest und Klagewellen.
Für zukünftige Anlagen kann über alles geredet werden. Vorschlag fixe Einspeisevergütung wie bis 2010. Macht die Energiewende billiger.
Aber Anlagen, bei denen vor Jahren auf Basis der damals geltenden Gesetze und Fristen Investitionsentscheidungen getroffen wurden im Nachhinein zu enteignen wird vor dem Verfassungsgericht scheitern. Bis zum Scheitern vor dem Verfassungsgericht werden die Unternehmen Rückstellungen bilden müssen – und bekommen so neben dem Ärger eine Steuerstundung. Ich gönne es dieser unfähigen Regierung inzwischen: einerseits AKW-Laufzeiten auf Basis einer falschen Kraftwerksliste und eines veralteten Netzmodells überflüssigerweise zu verlängern und andererseits den Erneuerbaren Energien Steine in den Weg zu werfen muss nicht mit Ertragssteuern belohnt werden.
Zitat aus dem Artikel.
Die Preissetzung am Großhandelsmarkt auf Basis der Merit Order soll nicht verändert werden, das Ziel ist, die problematischen Effekte der Merit-Order für Stromkunden zu ändern. Zitat Ende.
Johann Wolfgang von Goethe hätte seine wahre Freude daran, wenn er noch erleben würde, wie sein Zauberlehrling wieder mal Realität wird.
Die Geister die sie 2010 gerufen haben, werden sie nicht mehr los.
Denn auch diese Übergewinne haben ihren Ursprung in dem, was ich hier das „Faule Ei“ nenne, das der Energiewende 2010 mit der bekannten Ermächtigungsverordnung ins Nest gelegt wurde.
Für neu hinzugekommene Leser siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:. ..Vor der Ausgleichsmechanismusverordnung wurde EEG-Strom physisch gewälzt, ein Handel an der Strombörse fand nicht statt. Waren mit dieser physischen Wälzung Unternehmen dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbare Energien in ihre eigenes Vertriebsportfolio einzubinden, wofür sie aus dem EEG-Konto vergütet wurden
Zitat Ende.
Bis 2010 wurde der Ökostrom „Physisch“ gewälzt. Etwas allgemeinverständlich ausgedrückt heißt das, er wurde den Bilanzkreisen der Versorger zwingend mit sogenannten Ökobändern zugeordnet..
Wenn das noch so wäre, hätten wir gegenwärtig gar nicht die hohen Börsenpreise, aus denen die Übergewinne hervorgehen.
Und wie sich dann die Preissetzung am Großhandelsmarkt nach dem Merit Order Prinzip verändern würde zeige ich im Folgenden.
Dazu siehe im folgenden Link das vierte Bild von oben, wie nach Angebot und Nachfrage die Preissetzung am Großhandelsmarkt stattfindet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Nach dem Gesetz bis 2010, hätten die Versorger etwa 40% Ökostrom zwingend in ihrem Vertriebsportfolio.
Diese 40% müssten sie am Großhandelsmarkt – nach Merit Order – weniger nachfragen.
Auf der Grafik würde N1 zu N2 werden, und dem entsprechend P1 auf P2 sinken. Was dann P2 noch an Übergewinnen darstellt, dürfte vernachlässigbar sein. So einfach wäre das, wenn man sich gegen Lobbyisten durchsetzen könnte.
Fazit, die problematischen Effekte der Merit-Order für Stromkunden zu ändern, wie es im Artikel heißt, geht nur wenn die Erneuerbaren wieder „Physisch“ gewälzt werden, wie das bis 2010 der Fall war..
Wer sich näher für das „Faule Ei“ von 2010 interessiert, kann ja mal im Folgenden meine Kommentare dazu lesen.
https://pvmagstgde.eddev.co/2022/10/20/umfrage-klimaneutrales-stromsystem-braucht-neues-marktdesign/
Anscheinend will keiner an Systemfehlern arbeiten in Deutschland. Wir satteln immer noch mehr unnütze Bürokratie oben drauf um das „zu regeln“. Wenn es beim Bäcker teurer wird warum dann nicht an der Theke 10 € bezahlen und am Ausgang dann vom Staat wieder 8 € zurückbekommen. Wollen wir so einen Schwachsinn beim Strom?
Wenn Merit-Order unbedingt erhalten bleiben soll und auch das „Faule Ei aus 2010“, dann soll der Staat das Gas für die Stromerzeugung auf Vorkriegspreisniveau subventionieren und die Strompreise werden automatisch runtergehen. Und das wird allemal billiger sein, als das Gezerre mit den Zufallsgewinnen.
Allein der Begriff „Zufallsgewinne“ ist eine Frechheit !
Die Erlöse aus dem Stromverkauf entstehen nicht einfach mal zufällig sondern aufgrund der gesetzlich festgelegten Marktmechanismen.
Der Marktwert Solar, nach dem zumindest die kleinen bis mittleren Anlagen in der Direktvermarktung vergütet werden, wird von den 4 großen Übertragungsnetzbetreibern unter Aufsicht der Bundesnetzagentur nach den gesetzlichen Regelungen ermittelt.
Da hat sich niemand gesetzwidrig bedient und hier wurden auch keine politischen Freunde und Lobbyisten bevorzugt wie bei den Masken-Deals.
Selbst das Merrit-Order-Prinzip in seiner jetzigen Form ist nicht vorrangig Schuld an den hohen Marktpreisen, es hat vielmehr in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Erzeuger und Netzbetreiber ein großes Interesse daran hatten, möglichst viel billig erzeugten „Erneuerbaren“-Strom in die deutschen und europäischen Netze zu „pumpen“, was insgesamt zu extrem gefallenen Börsenpreisen (2017 und 2018 häufig zwischen 2-5 ct/kWh) geführt hat.
Dass davon bisher nichts bei den Verbrauchern ankam, ist wiederum einer falschen Energiepolitik anzulasten (z.B. einer sich mit fallenden Marktpreisen erhöhenden EEG Umlage, falsch umgelegten Netzentgelten usw.).
Der gestiegene Marktpreis ist einfach das Ergebnis der zum großen Teil durch die politische Situation und durch besondere Umstände (z.B. Abschaltung Atomkraftwerke in Frankreich) begründeten Verknappung.
Wie hätte denn die Stromversorgung im Sommer ohne die Einspeisung der „preiswerten“ Erzeuger ausgesehen, die jetzt zur Kasse gebeten werden sollen.
Eine rückwirkende „Abschöpfung“ muss – wenn wir nicht bereits vollständig das Vertrauen in die Rechtsprechung verlieren wollen – juristisch scheitern.
Eine Veränderung der Marktregeln für die Zukunft ist sicher möglich – hat dann aber auch Auswirkungen auf das Investitionsverhalten im „Energiewende – Wumms“ …
Ludwig Lichtmann schreibt.
Allein der Begriff „Zufallsgewinne“ ist eine Frechheit !
@ Ludwig Lichtmann.
Die Bezeichnung Frechheit, ist nur oberflächlich, und mehr ein Zeichen von Unkenntnis
Denn wer sich auskennt weiß, warum und wie, diese Gewinne zu Stande kommen. Der weiß, dass das ursprünglich mal als Abschreckung für Investoren gedacht war. Nach dem Motto die Erneuerbaren müssen selbstständig werden, hat man den Investoren alle möglichen Umstände aufgebürdet. Wer trotzdem investiert hat, erlebt jetzt wie aus dem Bremsklotz ein Goldstück geworden ist. Der Schuss der Energiewende Bremser ist quasi nach hinten losgegangen.
Jetzt fällt den Schützen nichts anderes ein, als für den Fehlschuss die Zielscheibe zu bestrafen.
„Das Ziel ist, die problematischen Effekte der Merit-Order für Stromkunden zu ändern.“
Wenn diese Erkenntnis bei den Verantwortlichen angekommen ist, macht das Hoffnung, auf eine Lösung, vorausgesetzt, dass die Berater, sprich Lobbyisten mitspielen.
Möglicherweise hat man eine der unzähligen Mails, die ich diesbezüglich an die unterschiedlichsten Stellen geschickt habe, mal unter die Lupe genommen.
Lasst mich nur zwei der Vielen – für Stromkunden – problematischen Merit Order Effekte raus greifen.
Das ist zum einen der , den ich in meinem vorigen Beitrag geschildert habe, wo die Erneuerbaren nicht bei der Preissetzung ( P1 zu P2 ) berücksichtigt werden, und zum anderen das „Paradoxon“ mit der EEG Umlage. Das da lautet „Je niedriger die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger, desto höher die EEG Umlage für deren Kunden.“
Siehe hier.
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Alleine zwischen 2011 und 2016 haben sich durch die Tatsache, dass Sonne und Wind keine „Rohstoffrechnungen“ schicken, und dadurch den preis mindernden Merit Order Effekt auslösen, die Beschaffungskosten für die Stromversorger fast halbiert.
Im gleichen Zeitraum ist für die Verbraucher die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh gestiegen.
In verschiedenen Studien wurde das Merit Order Potential öfter aufgezeigt.
Zum Beispiel hier.
https://www.impres-projekt.de/impres-wAssets/docs/2014_09_10_Monitoringbericht_FINAL_.pdf
Zitat:…Die Stromverbraucher insgesamt sehen sich 2013 durch die EEG-Umlage einer Belastung von rund 16 Mrd. € ausgesetzt. Durch den Merit-Order-Effekt hatte sich 2013 auf dem Großhandelsmarkt eine Preissenkung im Wert von 3,3 Mrd. € ergeben. Sofern solche Preissenkungen vollständig an die Stromverbraucher durchgereicht werden, stünden ihren Belastungen durch die EEG-Umlage Entlastungen in einer Größenordnung von über 0,6 Ct/kWh gegenüber. Zitat Ende.
Und genau solche Milliarden kommen nun auch an einer weiteren Stelle der Energiewende negativ zum Vorschein, weil der Merit Order Effekt nicht Energiewende relevant angewandt wird.
Zitat aus dem Artikel:
Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt“, heißt es im Eckpunktepapi Zitat Ende.
Und nun zurück zu meinem vorigen Beitrag, wenn bei der Preissetzung die Erneuerbaren berücksichtigt wären, würde N1 um 40% weniger zu N2 und somit P1 zu P2. Die Übergewinne gäbe es nicht.
Konstruiert wurde das, was uns heute auf die Füße fällt, von Lobbyisten mit der bekannten Ermächtigungsverordnung von 2010.
Für neu hinzu gekommene Leser siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
@ Hans Diehl
Warum der Begriff „Frechheit“ ein Zeichen von Unkenntnis sein soll, erschließt sich wohl nur Ihnen selbst…
Genauso unklar ist, was Sie durch Ihre darauf bezogene anschließende Erläuterung wirklich Erhellendes beitragen wollten – was nicht vorher schon so gesagt und gemeint war bzw. den Meisten hier ohnehin schon bekannt ist ? Hier zeigt sich das bei Ihnen schon bekannte Muster der Selbstüberschätzung …
Aber da bin ich ja nicht der Erste und Einzige, der das hier anmerkt.
PS. Glückwunsch: Diesmal waren Ihre übrigen Darlegungen fehlerfrei.
@ Ludwig Lichtmann
Warum denn so aufgeregt ??
Das „Unkenntnis“ ist offensichtlich etwas unglücklich rübergekommen. Mit „Unkenntnis“ waren doch Sie nicht gemeint. Unkenntnis habe ich auf diejenigen bezogen, die den Begriff „Zufallsgewinne“ anwenden, weil die offensichtlich nicht wissen, wie die zu Stande kommen.
@ Ludwig Lichtmann schreibt.
Hier zeigt sich das bei Ihnen schon bekannte Muster der Selbstüberschätzung …
Aber da bin ich ja nicht der Erste und Einzige, der das hier anmerkt.
PS. Glückwunsch: Diesmal waren Ihre übrigen Darlegungen fehlerfrei.
@ Ludwig Lichtmann.
Und wo waren meine Darlegungen nicht fehlerfrei ??
Bitte widersprechen Sie wo ihrer Meinung nach von mir was falsch dargestellt wird, ich warte darauf. Denn nur so kann eine zielführende Diskussion zu Stande kommen.
Ludwig Lichtmann schreibt am 04 Nov. um 10.27 Uhr.
Selbst das Merrit-Order-Prinzip in seiner jetzigen Form ist nicht vorrangig Schuld an den hohen Marktpreisen,
@ Ludwig Lichtmann.
Sehr wohl ist das Merit Order Prinzip in seiner .. „jetzigen“.. Form schuld an den hohen Marktpreisen.
Nur etwas im Umkehrschluss.
Schauen Sie sich mal im folgenden Link das vierte Bild von oben an, wo nach Angebot und Nachfrage die Marktpreise entstehen, die gegenwärtig zu den Übergewinnen führen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Nur weil die Erneuerbaren seit 2010 dort nicht mehr berücksichtigt werden, bleiben wir auf P1 , sprich den hohen Preisen sitzen.
Wenn die Erneuerbaren noch „Physisch“ gewälzt würden, wie nach dem Merit Order Prinzip von vor 2010, dann hätten die Versorger zwingend 40% Ökostrom in ihrem Vertriebsportfolio, die sie bei der Preissetzung an der Börse nicht nachfragen müssten. Infolge dessen würde N1 auf N2 fallen und dem entsprechend P1 auf P2 sinken.
Die Übergewinne wären nach dem ehemaligen Merit Order Prinzip kein Thema. Bitte widersprechen Sie, wenn ich mich selbst überschätzt haben sollte, und falsch liege.
@Hans Diehl
Ich verstehe ja, dass Sie angesichts hoher Preise über neue Marktmechanismen nachdenken (was ja auch zeitgemäß ist) – aber ich denke, Sie suchen die Schuldigen an der falschen Stelle. Und für mich ist da auch zu viel „hätte“ und „würde“ und zu viel Blick auf die Verhältnisse von 2010 dabei.
Bitte lesen Sie die Mechanismen des Merit-Order Prinzips noch einmal nach und lassen Sie sich nicht allein durch das Bild mit den „Übergewinnen“ täuschen.
Sie schreiben:
„Nur weil die Erneuerbaren seit 2010 dort nicht mehr berücksichtigt werden, bleiben wir auf P1 , sprich den hohen Preisen sitzen.“
…. Die Erneuerbaren werden doch berücksichtigt. Ganz im Gegenteil – sie wurden ja erst in die direkte Vermarktung und in den Stromhandel gedrängt, damit sie sich am Markt bewähren …
Sie können es ja auch selbst in dem von Ihnen zitierten Wikipedia-Artikel noch einmal nachlesen:
„Der Merit-Order-Effekt erneuerbarer Energien ist die Verdrängung von Kraftwerken mit hohen Grenzkosten durch Kraftwerke mit geringeren Grenzkosten: Bei hohem Ertrag von Wind- und Solarstrom geht die Restlast zurück und das dann aktive Grenzkraftwerk, üblicherweise ein thermisches Kraftwerk, das den Marktpreis bestimmt, hat bei so einem Systemzustand niedrigere variable Kosten.
In Zeiten hoher EEG-Strom-Einspeisung verdrängt der EEG-Strom den Strom aus den teuersten konventionellen Kraftwerken und senkt so über den Merit-Order-Effekt den Börsenpreis.“
…. bis hin zu negativen Börsenpreisen …. wie von mir ja auch zuvor beschrieben …
Womit haben Sie denn ein Problem – mit dem Merit-Order Prinzip oder dem Markt der Stromerzeugung generell oder doch vielmehr den hohen Verbraucherpreisen ?
Sie wissen doch selbst, dass das Eine mit dem Anderen leider viel zu wenig zu tun hat.
In den letzten Jahren wirkten die Erneuerbaren aufgrund der niedrigen Gestehungskosten und des hohen Stromangebotes preissenkend. Jetzt haben wir durch temporären Ausfall von Atomstrom und die hohen Gaspreise eine Verknappung im Strommarkt und „oh Wunder“ die Preise gehen hoch – und Skandal: der preiswert erzeugte Erneuerbaren-Strom erzielt mit einem Mal kurzfristig höhere Gewinne …
(Nebenbei gesagt der Spot-Markt sinkt ja schon wieder langsam unter 10ct / kWh …).
Hier ging es ja auch eigentlich ursprünglich darum, dass versucht wird, die kurzfristig erzielten höheren Erlöse rückwirkend zurückzufordern, obwohl sie auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen erzielt wurden…..als würde man während eines Fußballspiels die Regeln ändern wollen, nur weil die gegnerische Mannschaft auch mal ein Tor geschossen hat …
Das alles bekämpft doch nicht die Ursache.
Vor dem Hintergrund zukünftig immens wachsenden Strombedarfs (Verkehrswende, Wasserstoffproduktion als Erdgasersatz, Wärmepumpenheizungen usw. …..) kann das Ziel doch nur sein, die Netze und Speichermöglichkeiten auszubauen und viel mehr preiswerten Erneuerbaren-Strom zu produzieren ….
Guter Trick von der Regierung.
Die Öffentlichkeit mit Kriegsgewinnen für das Thema Übergewinnsteuer heiß machen und dann gleichmal den Preisdeckel so niedrig auf dem Niveau vom September letzten Jahres festsetzen.
Dummerweise gab es zu dem Zeitpunkt noch keinen Krieg und das Gas floss auch noch reichlich.
Vielleicht waren es einfach schon inflationäre Tendenzen im letzten Winter im Rohstoffsektor durch permanentes Geldrucken der Regierungen.
@Hans Diehl
„Mit „Unkenntnis“ waren doch Sie nicht gemeint. “
Ja sorry, hatte ich falsch verstanden.
Ich war nur enttäuscht, weil gerade Sie sich bisher eigentlich differenziert und fachlich fundiert mit den Themen auseinandergesetzt haben – selbst, wenn es an der einen oder anderen Stelle vielleicht schon manchmal ein bisschen „belehrend“ gewirkt hat. Aber klar, wie will man denn auch der Ignoranz oder Unkenntnis der politischen Entscheider bzw. ihrer Berater begegnen, wenn man nicht die Zusammenhänge umfassend darlegt.
Ich bin Ihnen also eher dankbar und ziehe meinen Spruch zurück.
Wenn ich nach Fehlern suchen möchte, fange ich bestimmt nicht bei Ihnen an.
Hallo Ludwig. Chapeau für diesen letzten Beitrag. Ich kann mit dem Begriff Frechheit in dem Zusammenhang auch nicht viel anfangen. Zufallsgewinn ist aber ein schönes deutsches Wort welches man sehr gut erklären kann. Ein zufälliger Gewinn durch Umstände welche ich nicht selber herbeigeführt habe. Ob wir das Kind jetzt übergewinnsteuer oder AKW Gewinn durch marode Anlagen nennen bleibt sich doch gleich. Bei kleineren Anlagen könnte man leicht sagen, das ist doch nicht so tragisch wegen ein paar Euro mehr Gewinn. Bei großen Anlagen der Big Player geht das aber in die 100 Millionen mehr Erlös. Eine vernünftige Lösung, vor allem bei Wiederanlage des Gewinns im grünen Bereich wäre sicherlich wünschenswert.
Hallo Herr Lichtmann.
Das mit der „Selbstüberschätzung“ nehme ich hier keinem Übel. Das mag mit meinen Kommentaren durchaus manchmal so rüberkommen. Ich habe es ja schon einige male erwähnt, ich beschäftige mich seit 1992, der Inbetriebnahme unserer ersten kleinen PV Anlage akribisch mit der Energiewende, und all den Schikanen seitens der Bremser, die da auftauchen. Da haut man öfter mal was als selbstverständlich raus, womit andere, die noch nicht solange dabei sind, erst zurecht kommen müssen. Mein Lieblingsthema ist – seit einem diesbezüglichen Artikel von 2007 im Solarbrief des SfV – die Tatsache, dass Sonne und Wind keine „Rohstoffrechnungen“ schicken, nämlich der Merit Order Effekt, den die Erneuerbaren bewirken.
Schauen Sie mal im Folgenden den Artikel im Solarbrief des SfV.
https://www.sfv.de/artikel/wind-_und_solarstrom_senken_den_strompreis_der_merit-order_effekt#toc05
Zitat:..Quantifizierung der Einsparungen
Für jede Stunde des Jahres ergeben sich andere Angebote und Nachfrageverhältnisse, unterschiedliche Börsenpreise und unterschiedliche Entlastungen durch die Einspeisung von Wind- und Solarstrom.
Zur endgültigen Beurteilung, wie stark Wind- und Solarstrom den Strompreis entlasten, ist deshalb eine Untersuchung aller 8760 Stunden des Jahres erforderlich. Eine Untersuchung des IfnE (Ingenieurbüro für neue Energien) vom November 2007 im Auftrag des Bundesumweltministeriums ergab eine Senkung des Großhandelspreises durch alle Erneuerbaren Energien für das Jahr 2006 mit einem Volumen von bis zu 5 Mrd. Euro. Zieht man davon die gesamte Einspeisevergütung nach EEG für den Windstrom und alle anderen Erneuerbaren Energien ab, so ergibt sich immer noch eine Netto-Ersparnis von ca. 2 Mrd Euro .Zitat Ende.
Das war von 2007. Seit dem ist das Kosten/Nutzen Prinzip mein Lieblingsthema, das ich verfolge.
Und dabei erleben musste, wie das Kosten/Nutzen Prinzip 2010 durch die bekannte Ermächtigungsverordnung zunichte gemacht wurde.
Siehe hier unter Auswirkungen,
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
wo die Erneuerbaren aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen, und zum separaten vermarkten an die Börse verbannt wurden, wodurch sie zu Überschuss degradiert wurden. In den Bilanzkreisen der Versorger hatten sie Merit Order bedingt, Kosten mindernd gewirkt.
Gestärkt wurde mein Interesse durch die folgende Sendung des „Politmagazin Monitor,“ von 2010
https://www.youtube.com/watch?v=a4pslA3NKvQ
Zwischen Minute 3,5 und 4 Fragen die wie folgt. „Bei einer korrekten Rechnung müssten die Einsparungen eigentlich an den Förderungen abgezogen werden.“
Sie sehen, wenn man sich solange, und intensiv damit beschäftigt, kann der eine oder andere Kommentar schon mal etwas arrogant wirken, ist aber im Sinne unserer gemeinsamen Interessen, nicht so gemeint.
Deshalb wünsche ich mir bei bestimmten Themen den Dialog mit den Zweiflern, wodurch jeder selbst erkennen kann, was dran ist an der „Selbstüberschätzung“
In diesem Sinne, lesen Sie meine Kommentare, und reagieren Sie gegebenenfalls kritisch.
Was ist denn jetzt? Die Diskussion hatte so schön angefangen mit dem Beitrag von @Ludwig vom 01.11.22 10:27 Uhr, den ich Wort für Wort mittragen möchte!
Die Diskussion um die Absicht, übermäßige Gewinne bei den Energieerzeugern der Erneuerbaren durch den Gesetzgeber abgreifen zu wollen, jetzt mit der vermaledeiten Merrit-Order-Berechnung widerum zu begegnen, verstehe ich nicht mehr; sorry!
Was wir gerade mit dem Strompreis erleben nennt sich freie Marktwirtschaft! Offensichtlich eine Überraschung für die MA des BundesWirtschaftsMinisteriums, die wahrscheinlich Ihre Stärken eher in den Natuswissenschaften haben. Professionelle Hilfe gäbe es auf dem Markt, auch abseits der bekannten Insider.
@Peter hat es in seinem Beitrag oben vom 03.11.22 15:15 Uhr recht passend beschrieben:
Zitat „Wenn die Regierung sehr eifrig Gas zu horrenden Preisen „auf Teufel komm raus“ im Sommer eingekauft hat, dann hat die Regierung dadurch die Marktpreise nach oben gezogen – auch für Strom. Dieser „Übergewinn“ soll jetzt von den Erzeugern der Regierung „erstattet“ werden.“ Zitat Ende.
Wir reden hier im Forum für die PV-Technik; Anteil 14%
Mehr Kopfzerbrechen mache ich mir um die Betreiber und Investoren der Windenergie, mit einem weit höheren Anteil an der Stromproduktion der Erneuerbaren. Da diese meistens mit PPA-Verträgen unterwegs sein werden und in der Klassifizierung mal nicht unter die Marginalgrenze fallen werden, wird sie diese Gesetzesssänderung vorraussichtlich am härtesten treffen.
Ob mit oder ohne Merrit-Order-Berechnung kann ich mich persönlich nicht mit der verachtenden Behandlung von Energieproduzenten um die Erneuerbaren einverstanden erklären, die eine Preis-Regelung für einen bereits vergangenen Zeitraum im Nachhinein neu definieren möchte, um somit eigene Fehler und vor allen Dingen auch eigene zeitliche Versäumnisse kaschieren möchte.
Außerem sind die vom Abschöpfungsgesetz beschriebenen Ausnahmen weitestgehend .erklärungsbedürftig
Warum sollte eine Biomethananlage ausgenommen werden vom willkürlichen Zugriff des Gesetzgebers? Südzucker kündigt in dritter Änderung an, den Jahreserlös noch oben zu schrauben.
Werden zukünftige Investoren von PV oder auch insbesondere Wind-Anlagen mit der Art der politischen Unberechenbarkeit zurecht kommen und auch weiterhin zur Verfügung stehen?
Die Energiewende baut(e) bisher auf die Zuarbeit mit freien Investoren.#
Nach diesem Afftront scheint mir die Energiewende in gekannten Abwicklung eher zu Ende zu sein.
Thomas I schreibt
Die Diskussion um die Absicht, übermäßige Gewinne bei den Energieerzeugern der Erneuerbaren durch den Gesetzgeber abgreifen zu wollen, jetzt mit der vermaledeiten Merrit-Order-Berechnung widerum zu begegnen, verstehe ich nicht mehr; sorry!
@ Thomas I
Sehen Sie, da sind wir wieder bei der Komplexität des Ganzen. Das Merit Order Prinzip spielt bei den Übergewinnen die Hauptrolle. Sehen Sie es bitte nicht als Oberlehrermanier , wenn ich es nun versuche zu erklären.
Wenn die Erneuerbaren nämlich noch „Physisch“ gewälzt würden, das heißt den Bilanzkreisen der Versorger zwingend mit sogenannten Ökobändern – wie es bis 2010 der Fall war – zugeteilt würden, könnten die am preis mindernden Merit Order Prozeß teilnehmen, und die Börsenpreise so senken, dass gar keine Übergewinne zu Stande kämen.
Wie das geschehen würde, habe ich schon einige mal erklärt, hier noch einmal.
Siehe dazu im folgenden Merit Order Link das vierte Bild von oben, wie nach Angebot und Nachfrage die Preise ermittelt werden, die zu diesen Übergewinnen führen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Die Versorger hätten etwa 40% Ökostrom „zwingend“ in ihrem Vertriebsportfolio, die sie bei der Preisbildung an der Börse nicht nachfragen müssten.
Auf der Grafik würde N1 zu N2 und dem entsprechend P1 auf P2 sinken. Bei 40% weniger Nachfrage, kann ich mir nicht vorstellen, dass da der „P2“ noch zu Übergewinnen führen kann.
Beschäftigen Sie sich mal über Googl mit dem vermaledeiten Merit Order Effekt, und der Tatsache, wie der 2010 mit der bekannten Ermächtigungsverordnung, zum Nachteil der Energiewende Installiert wurde. Ich nenne es hier das „Faule Ei“, das der Energiewende ins Nest gelegt wurde.
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Ludwig Lichtmann schreibt am 5.Nov. Um 18.45 Uhr
@ Hans Diehl Sie schreiben:
„Nur weil die Erneuerbaren seit 2010 dort nicht mehr berücksichtigt werden, bleiben wir auf P1 , sprich den hohen Preisen sitzen.“
…. Die Erneuerbaren werden doch berücksichtigt. Ganz im Gegenteil – sie wurden ja erst in die direkte Vermarktung und in den Stromhandel gedrängt, damit sie sich am Markt bewähren …
@ Ludwig Lichtmann.
Jetzt sind wir wieder bei der Tatsache, dass Elektrizität keine Handelsware ist. die man auf der Ladentheke sehen kann.
Womit wir wieder bei den beiden Varianten wären, die da heißen „Physikalisch und Virtuell“.
Die Erneuerbaren wurden in den Markt gedrängt, da haben Sie recht, aber leider „Nur“ Virtuell.
Sie dürfen nur „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Siehe hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2018.pdf
Wenn die Erneuerbaren nämlich noch „Physisch“ im Markt wären, wie bis 2010 der Fall, , dann hätten die Versorger schon 40% Ökostrom in ihrem Vertriebsportfolio und müssten diese 40% bei der Preisbildung ( P1 zu P2 ) weniger nachfragen. Durch die 40% weniger Nachfrage würden automatisch die teuersten Kraftwerke auf der Merit Order Angebotskurve verdrängt. Die Börsenpreise wären niedriger, und somit hätten wir keine Übergewinne.
Sie sehen, Physisch und Virtuell, das sind die beiden Variante, die unser Strommarktdesign so undurchsichtig machen., und die gegenwärtigen Stromdiskussionen zu Scheindebatten werden lassen. Zu Scheindebatten, deshalb, weil wir viel mehr Strom .“physisch“ in den Netzen haben, als bei der Preis und Berdarfsermittlung Berücksichtigung findet.
Bleiben Sie am Ball, das ist ein spannendes Thema.
Ludwig Lichtmann schreibt. Am 05 Nov. um 18.45 Uhr.
Sie können es ja auch selbst in dem von Ihnen zitierten Wikipedia-Artikel noch einmal nachlesen:
„Der Merit-Order-Effekt erneuerbarer Energien ist die Verdrängung von Kraftwerken mit hohen Grenzkosten durch Kraftwerke mit geringeren Grenzkosten: Bei hohem Ertrag von Wind- und Solarstrom geht die Restlast zurück und das dann aktive Grenzkraftwerk, üblicherweise ein thermisches Kraftwerk, das den Marktpreis bestimmt, hat bei so einem Systemzustand niedrigere variable Kosten.
@ Ludwig Lichtmann.
Zunächst einmal ist es sehr erfreulich, dass ich mit einem der sich offensichtlich ernsthaft mit der Materie beschäftigt, in einen zielführenden Dialog kommen kann.
Und nun zur Sache. Der Merit Order Effekt der Erneuerbaren, ist seit 2010 eben nicht mehr „zwingend“ die Verdrängung von Kraftwerken mit hohen Grenzkosten. Und zwar deshalb, weil zum einen die Erneuerbaren nicht mehr „physisch“ gewälzt werden, und zum anderen die konventionellen Kraftwerke nicht mehr angepasst werden müssen, und wieder unbeschadet drauf los produzieren können.
Vom IWR wird im Folgenden die neue Situation treffend beschrieben.
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Zitat Ende.
Aufgrund dieser Änderung , kann die Verdrängung nicht mehr stattfinden, wie Sie selbst an Hand der Daten und Fakten, nachvollziehen können.
Auf unserer Merit Order Grafik bleibt bei der Preisermittlung N1 gleich N1 und dem zufolge bleibt P1 auch P1. Der Merit Oder Effekt den die Erneuerbaren bewirken findet erst außerhalb der offiziellen Preisfindung statt, nämlich dort wo die Erneuerbaren an der Börse separat als „Überschuss“ anfallen und zeitweise verramscht werden müssen.
Für wen der Merit Order Effekt der Erneuerbaren wirksam wird, hat eine Hochschulrecherche ergeben.
Siehe hier::
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Ertragsoptimierung nennt man das in Fachkreisen, wie auch die folgende Studie ab Seite 4 deutlich macht.
https://green-planet-energy.de/fileadmin/news_import/Studie_Ertragsoptimierung_von_Kraftwerken_durch_EEG-Regelungen.pdf
Schuld an allem, ist die Tatsache, dass die Erneuerbaren seit 2010 nur noch „Kaufmännisch“ sprich „Virtuell“ gehandelt werden dürfen.
Siehe hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2018.pdf
denn „Physikalisch“ ist das gar nicht möglich, weil die dezentral erzeugten Erneuerbaren, nicht weiter kommen, als zum nächsten Verbraucher um der Ecke.
Bleiben Sie dran, und haken Sie nach, wo Sie eventuell Einwände zu meinen Ausführungen haben.
Vielleicht sollte man das Thema etwas einfacher erklären. Die Energieversorger sind nicht mehr verpflichtet die erneuerbare Energie vorrangig einzuspeisen und zu verkaufen. Es wird versucht das Maximale an fossile Energie ein zu speisen und teuer zu verkaufen. Wenn dann noch Strom gebraucht wird wird er separat an der Börse zugekauft. Dabei wird der grüne Strom die grauer Strom behandelt. Wenn jetzt aber Überschüsse da sind, dann bleibt nur eigentlich grüner Strom übrig der dann als grauer Strom nach Österreich in die Pumpspeicherkraftwerken oder in andere Länder wie Frankreich billige exportiert wird. Wenn aber, wie es mal war, grüner Strom als allererster verbraucht werden muss, dann wird fossile Energie durch die steigenden Zubauzahlen der Erneuerbaren immer weiter zurückgedrängt. So würden Gaskraftwerke abgeschaltet und Kohlestrom zurückgefahren werden, wenn zu viel Strom im Markt ist. Das wird dann die Preise nach unten ziehen, da Gas zur Zeit die teuerste Energie ist und von ihm dann weniger verbraucht würde. So würde der berühmte Effekt wunderbar funktionieren.
Ernst Gruber schreibt.
Vielleicht sollte man das Thema etwas einfacher erklären. Die Energieversorger sind nicht mehr verpflichtet die erneuerbare Energie vorrangig einzuspeisen und zu verkaufen.
@ Gute Idee, Herr Gruber. Für diejenigen die sich weniger damit beschäftigen ist es einfacher zu verstehen. Ich hab mich halt bei meinen Erklärungen immer dem komplizierten Wortlaut der Verordnung angepasst. Allerdings habe ich auch schon mal auf versteckte Fouls aufmerksam gemacht, wo es in der Ermächtigungsverordnung wie folgt heißt.
Zitat: Vor der Ausgleichsmechanismusverordnung wurde EEG-Strom physisch gewälzt, ein Handel an der Strombörse fand nicht statt. Waren mit dieser physischen Wälzung Unternehmen dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbare Energien in ihre eigenes Vertriebsportfolio einzubinden, Zitat Ende.
Habe ich erwähnt, dass das im Klartext bedeutet, dass die Erneuerbaren nicht mehr vorrangig im Vertriebsportfolio der Versorger verkauft werden müssen.
Übrigens vorrangig eingespeist werden die EE noch, nur nicht mehr vorrangig verkauft, und verbraucht, sondern an der Börse als Überschuss gehandelt.
Man muss sich mal vorstellen, wenn die EE wieder – wie es bis 2010 der Fall war – vorrangig verkauft würden, das heißt, in unserem Versorgungssystem offiziell integriert wären, welches Kraftwerk dann, nach Merit Order, das Preis bestimmende Grenzkraftwerk wäre. Ein teures Gaskraftwerk sicher nicht.
Christian Kuppler schreibt am 07 Nov. um 9.36 Uhr.
Anscheinend will keiner an Systemfehlern arbeiten in Deutschland.
@ Christian Kuppler
Anscheinend endlich doch, denn es heißt ja wie folgt.
„Die Preissetzung am Großhandelsmarkt auf Basis der Merit Order soll nicht verändert werden, das Ziel ist, die problematischen Effekte der Merit-Order für Stromkunden zu ändern „ Zitat Ende.
Auf der „Basis“ von Merit Order ( MOE ) soll nichts verändert werden, aber die problematischen Effekte für die Stromkunden innerhalb des Systems, hat man offensichtlich erkannt.
Zum Beispiel die Tatsache, dass die Stromkunden seit 2010 gar nichts mehr von dem preis mindernden MOE abbekommen. Das Gegenteil ist seit dem „Faulen Ei“ von 2010 der Fall. Die Strompreise sind sogar gestiegen, weil Sonne und Wind keine Rohstoffrechnungen schicken.
Siehe hier.
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Alleine von 2011 bis 2016 haben Sonne und Wind, die Strom Beschaffungskosten für die Versorger fast halbiert, und aus diesem Grund hat sich für deren Kunden die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh erhöht. Das ist jetzt nur einer von mehreren.. „problematischen“.. Merit Order Effekten für die Stromkunden. Ich nenne es hier in meinen Beiträgen das EEG „Paradoxon“ entstanden aus dem Faulen Ei von 2010. Viele andere Nachteil, die daraus hervorgehen, ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Energiewende.
Wie gesagt, die problematischen Effekte des MOE Prinzipes für die Stromkunden. Diese Erkenntnis macht mir Hoffnung. Aber nur wenn die Lobbyisten im Vorzimmer der Verantwortlichen mitspielen.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien